Mitarbeiterüberwachung – Glossar-/Lexikontext
Überwacht ein Arbeitgeber durch technische Hilfsmittel oder einen Detektiv Mitarbeiter seines Unternehmens, spricht man von Mitarbeiterüberwachung. Dabei kann es um die Optimierung geschäftlicher Abläufe gehen oder um die Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters.
Oft besteht das Ziel in der Dokumentation mutmaßlichen Fehlverhaltens. Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine Mitarbeiterüberwachung nur dann durchgeführt werden darf, wenn sie notwendig ist.
Zahlreiche Formen der Mitarbeiterüberwachung gehören zum selbstverständlichen betrieblichen Alltag. Zu diesen etablierten und allgemein akzeptierten Formen der Überwachung zählen die Zeiterfassung mithilfe von Magnetkarten oder Stechuhren sowie die Ortsbestimmung in Speditionen und anderen Unternehmen der Logistikbranche. Beauftragt der Arbeitgeber einen Privatdetektiv, geht es bei der Mitarbeiterüberwachung häufig um die Kontrolle von Außendienstlern oder um die Überprüfung tatsächlicher Krankheit im Fall häufiger oder länger andauernder Krankschreibungen.
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