Videoüberwachung: Aufklärung von Diebstahl, Einbruch, Sabotage, Schutz von Eigentum und Prävention

Videoüberwachung kompakt und sicher gelöst

Sie haben einen gezielten Verdacht und möchten Gewissheit für Ihr Unternehmen schaffen? FischerPlus deckt den gesamten administrativen Bereich der verdeckten Videoüberwachung für Sie ab: Wir stellen Ihnen die nötige professionelle Videotechnik zur Verfügung, installieren diese bei Ihnen ein, werten die gespeicherten Aufzeichnungen aus und liefern Ihnen handfeste Beweise, die Sie vor Gericht verwenden können.

Sie benötigen eine technische Lösung? Der schnellste Weg, um Antworten auf noch offene Fragen zu erhalten ist ein Beratungsgespräch.
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Expertise für Ermittlungsarbeit trifft Leidenschaft für technische Lösungen.

Videotechnik: Einsatzgebiete

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Prävention: Videoüberwachung (CCTV) hat viele Funktionen, insbesondere aber die der Kriminalprävention, Einbruch und der Strafverfolgung.
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Diebstahl: Aus Ihrem Lager wird Ware gestohlen oder Ihnen wird Geld aus der Kasse entnommen, Ihnen entstehen starke Verluste?
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Sachbeschädigung: Es werden Wertgegenstände Ihres Unternehmens beschädigt?
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Arbeitszeiten: Sie haben den Verdacht, dass ein Mitarbeiter urerlaubt krankfeiert und in dieser Zeit Schwarzarbeit verübt?
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Spionage: Personen betreten das Büro während Ihrer Abwesenheit und spionieren in den Unterlagen oder greifen auf Ihren Computer zu?
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Sabotage: In Ihrer Firma wird sabotiert und es entstehen erhebliche Schäden?

Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz DSGVO-konform?

Der Gesetzgeber erlaubt die verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben. Da eine heimliche Videoaufnahme von Personen ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellt, ist die grundlose Videoüberwachung nicht zulässig. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben droht eine Strafe.

Eine Videoüberwachung von Personen, die aufgrund eines nicht objektiv begründbaren Wunsches (z.B. aus Neugierde oder zur Abschreckung) installiert werden, sind nicht zulässig.

Die verdeckte Videoüberwachung ist ist in folgenden Fällen möglich:

Die legale Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist jedoch für einen bestimmten Zeitraum erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann zum Beispiel der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung (z.B. Diebstahl, Betriebsspionage, Sachbeschädigung, Vandalismus) oder eine schwere Verfehlung eines Mitarbeiters sein. Die verdeckte Videoüberwachung kann nur verwendet werden, wenn bereits weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Falles ausgeschöpft sind.  Außerdem ist die Aufzeichnung von Tonspuren ist nach aktuellem deutschen Recht nicht erlaubt.

Wir beraten Sie gerne, inwieweit die Videotechnik nach akutellem deutschem Recht und nach Vorgaben der DSGVO erlaubt ist.

Sicher mit Fischer: Für professionelle Videoüberwachung

Da die heimliche Videoaufnahme von Personen strengen Vorgaben unterliegt, sollte eine verdeckte Videoüberwachung nur von Experten durchgeführt werden. Um die notwendigen gerichtswertbaren Beweise für Ihren individuellen Sachverhalt zu liefern, arbeiten die erfahrenen Mitarbeiter der Wirtschaftsdetektei mit einer professionellen DSVGO-zertifizierten Hardware und installieren diese unauffällig in Ihrem Unternehmen. Dabei hat die Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben höchste Priorität.

Sie benötigen unsere professionelle Videotechnik zur Aufklärung eines konkreten Verdachts und möchten Ihr Unternehmen schützen? Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihren Sacheverhalten  und unterbreiten Ihnen geeignete Lösungsansätze. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein erstes Beratungsgespräch. 

FischerPlus: Weitere Leistungsbereiche

Wenn plötzlich Waren verschwinden, die Kasse nicht stimmt, das Firmen-Eigentum willkürlich zerstört wird, der Verdacht auf Betriebsspionage auftritt oder erhebliche Schäden durch Sabotage entstehen, empfiehlt sich professionelle Hilfe.

Unsere Texte und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht.

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