Beschattung von Personen bezeichnet eine fortwährende, aufmerksame Beobachtung eines Menschen, ohne die Aufmerksamkeit des Beschatteten oder anderer Personen zu erregen. Die professionelle Beschattung einer Detektei erfolgt durch Beauftragung eines Mandanten, der durch diese Beobachtung einen Verdacht über das Verhalten der Person erhärten möchte. Die Bezeichnung selbst lehnt sich an der umgangssprachlichen Bezeichnung an, jemandem “wie ein Schatten” zu folgen. Dieser ist ein stetiger Begleiter, ohne bewusst wahrgenommen zu werden.
Um die Beschattung von Personen legal durchzuführen, muss ein rechtlich relevanter Grund vorliegen. Diese umfassen beispielsweise den Verdacht auf Versicherungsbetrug, das Überführen von Arbeitskräften in Schwarzarbeit, das Aufdecken von Wirtschaftsspionage und Datendiebstahl oder den Verdacht auf Unterhaltsbetrug. Eine rein aus privaten Gründen motivierte Beschattung von Nachbarn oder Freunden ist nicht möglich und stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Person dar. Eine erfahrene Detektei schätzt deshalb im Vorfeld gewissenhaft ab, ob die rechtliche Grundlage für eine zulässige Beschattung ausreicht.
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