Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel zum Schutz von Betriebsstätten, Lagerflächen und sensiblen Bereichen. Doch ohne fundierte Konzeption entstehen schnell rechtliche Risiken und technische Fehlentscheidungen. Wir planen herstellerneutral und DSGVO-konform — Sie wählen den Installateur.
Wir konzipieren und planen. Die Installation übernimmt ein von Ihnen gewählter Fachbetrieb — wir begleiten Sie bei Auswahl und Abnahme.
Planung und Installation trennen
Unternehmen, die Videoüberwachung planen und installieren lassen, erhalten oft Lösungen, die auf das Produktportfolio des Installateurs zugeschnitten sind — nicht auf den tatsächlichen Bedarf. Teurere Kameras als nötig, fehlende Bereiche, unzureichende Speicherdauer oder — am häufigsten — mangelnde DSGVO-Konformität.
Eine fehlerhaft geplante Anlage kann zu Bußgeldern führen und macht Aufnahmen vor Gericht unverwertbar. Der Schaden übersteigt die Investition in eine saubere Planung um ein Vielfaches.
Als unabhängiger Berater planen wir herstellerneutral und ausschließlich in Ihrem Interesse.
Welche Bereiche sollen überwacht werden? Welches Schutzziel steht im Vordergrund — Prävention, Nachweisführung oder Zutrittskontrolle? Wir klären die Anforderungen, bevor die erste Kamera geplant wird.
Prüfung des berechtigten Interesses, Berücksichtigung von Betroffenenrechten, Konzeption der Beschilderung und vollständige Dokumentation für Ihre Datenschutzakte. Rechtssicher ab Tag eins.
Kamerapositionen, Auflösungsanforderungen, Speicherdauer, Zugriffskonzept und Netzwerkarchitektur — abgestimmt auf Ihre Gebäudesituation. Herstellerunabhängig, fokussiert auf Ihren Bedarf.
Detaillierte Anforderungsdokumentation als Ausschreibungsgrundlage für ausführende Fachbetriebe. Klare Spezifikationen, die Vergleichbarkeit schaffen und Überraschungen vermeiden.
Unterstützung bei der Bewertung von Angeboten, Begleitung der Installation durch den gewählten Fachbetrieb und technische Abnahme der fertigen Anlage. Wir stellen sicher, dass das Ergebnis dem Konzept entspricht — und nicht dem, was der Installateur gerade auf Lager hat.
Die Installation einer Videoüberwachungsanlage unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Wir stellen sicher, dass Ihre Videoüberwachung den Anforderungen der DSGVO, des BDSG und der aktuellen Rechtsprechung entspricht — bereits in der Planungsphase. Fehlerhaft geplante Anlagen können zu Bußgeldern und zur Unverwertbarkeit von Aufnahmen führen.
Schutz vor Diebstahl, Schwund und unbefugtem Zugang. Dokumentation von Warenein- und -ausgang.
Zutrittskontrolle, Schutz sensibler Bereiche wie Serverräume und Geschäftsführungsetagen.
Prävention von Sabotage und Sachbeschädigung. Dokumentation bei Arbeitsunfällen.
Perimeterschutz, Einbruchprävention, Vandalismusschutz — DSGVO-konform auch im öffentlichen Bereich.
Kassenbereich, Verkaufsfläche, Lager — Diebstahlprävention bei gleichzeitigem Schutz der Kundenrechte.
Schutz hochwertiger Maschinen und Baumaterialien. Temporäre Überwachungslösungen mit klarem Rückbaukonzept.
Kostenfrei und unverbindlich. Wir besichtigen Ihre Räumlichkeiten, besprechen Schutzziele und klären die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Technische Planung (Kamerapositionen, Auflösung, Speicher, Zugriff) plus vollständige datenschutzrechtliche Dokumentation. Berechtigtes Interesse, Verhältnismäßigkeit, Beschilderungskonzept.
Sie erhalten ein detailliertes Lastenheft als Grundlage für Angebote von Fachbetrieben. Klare Spezifikationen schaffen Vergleichbarkeit und schützen vor Überraschungen.
Auf Wunsch begleiten wir Dienstleisterauswahl, Installation und Abnahme. Wir stellen sicher, dass das Ergebnis dem Konzept entspricht.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben — wir beraten Sie zur optimalen Lösung.
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